Neue Kreditregeln ab 20. November 2026: Was sich für dich ändert
Ab dem 20. November 2026 gilt in Deutschland ein neues Verbraucherkreditrecht. Es erfasst erstmals Kleinkredite, zinsfreie Finanzierungen und viele „Später bezahlen“-Angebote, verschärft die Bonitätsprüfung und zieht eine gesetzliche Grenze für Wucherzinsen. Für Kredite, die du vorher abschließt, gilt im Wesentlichen das alte Recht weiter.
Auf dieser Seite
- Für welche Kredite gelten die neuen Regeln?
- Was ändert sich bei der Kreditwürdigkeitsprüfung?
- Ab wann ist ein Kreditzins Wucher?
- Wie lange kannst du einen neuen Kredit widerrufen?
- Was ändert sich beim Dispo und bei Zahlungsproblemen?
- Welche Regeln gelten künftig für Kreditwerbung?
- Was solltest du vor dem 20. November tun?
Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 12. Mai 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139. Der Bundestag hat es am 17. April 2026 beschlossen. Die meisten Änderungen im BGB, in der Preisangabenverordnung und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) greifen am 20. November 2026. Maßgeblich ist der Tag des Vertragsschlusses: Wer am 19. November einen Ratenkredit unterschreibt, bekommt ihn nach altem Recht (Art. 229 § 71 EGBGB). Für laufende Dispokredite gelten einige neue Regeln trotzdem ab dem Stichtag.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 20.11.2026 gelten die Kreditregeln des BGB auch für Kredite unter 200 Euro, zinsfreie Finanzierungen und viele „Später bezahlen“-Modelle.
- Kreditgeber dürfen nur noch abschließen, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Daten aus sozialen Netzwerken dürfen sie nicht nutzen.
- Ein Ratenkredit ist in der Regel nichtig, wenn sein effektiver Jahreszins den marktüblichen um 100 Prozent oder um 12 Prozentpunkte übersteigt (§ 492 Abs. 9 BGB).
- Bei neuen Verträgen erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn du richtig belehrt wurdest.
- Kreditwerbung muss den Hinweis „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ tragen.
Für welche Kredite gelten die neuen Regeln?
Die neuen Regeln gelten für jedes Allgemein-Verbraucherdarlehen, das ab dem 20. November 2026 geschlossen wird, und zusätzlich für Finanzierungen, die bisher außerhalb des Verbraucherkreditrechts lagen. Das Bundesjustizministerium nennt drei Gruppen: Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie „Buy now, pay later“-Modelle. Für sie gelten damit Informationspflichten, Bonitätsprüfung und Widerrufsrecht wie beim klassischen Ratenkredit.
Beim Bezahlen im Onlineshop kommt es auf die Ausgestaltung an. § 506 BGB erfasst jeden Zahlungsaufschub und jede sonstige Finanzierungshilfe eines Unternehmers. Ausgenommen bleibt nach § 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BGB der klassische Rechnungskauf: Der Händler gibt dir selbst, ohne einen Finanzierer dazwischen, kostenlos höchstens 50 Tage Zeit nach der Lieferung. Ebenfalls ausgenommen sind Debitkarten mit zinsfreiem Zahlungsaufschub von höchstens 40 Tagen (Nr. 4). Schaltet der Shop einen Zahlungsdienst als Finanzierer ein oder kostet der Aufschub etwas, greifen die neuen Schutzregeln.
| Angebot | Bisher | Ab 20.11.2026 |
|---|---|---|
| Ratenkredit ab 200 € | erfasst | erfasst, strengere Regeln |
| Kredit unter 200 € | ausgenommen | erfasst |
| Null-Prozent-Finanzierung | meist ausgenommen | erfasst |
| „Später bezahlen“ über einen Finanzierer | meist ausgenommen | erfasst |
| Rechnungskauf beim Händler, kostenlos, bis 50 Tage | ausgenommen | weiter ausgenommen |
Wie verbreitet „Später bezahlen“ ist, zeigt eine Umfrage der BaFin vom Februar 2026: 20 Prozent der 18- bis 60-Jährigen zahlen damit beim Onlinekauf. 14 Prozent dieser Nutzerinnen und Nutzer haben schon einmal den Überblick über offene Rechnungen und Raten verloren, bei den unter 30-Jährigen 24 Prozent.
Was ändert sich bei der Kreditwürdigkeitsprüfung?
Die Bonitätsprüfung wird strenger: Nach § 505a Abs. 1 BGB muss der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit eingehend prüfen und darf nur abschließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass du deine Raten vertragsgemäß zahlst. Bisher reichte es, dass keine erheblichen Zweifel bestanden.
Neu ist auch, welche Daten der Kreditgeber nutzen darf. § 505b BGB verbietet bei Allgemein-Verbraucherdarlehen die Erhebung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, etwa zu Gesundheit oder Religion. Auskünfte aus sozialen Netzwerken sind ausgeschlossen, Abfragen bei Auskunfteien wie der Schufa bleiben erlaubt. Beantragen zwei Personen den Kredit gemeinsam, zählt ihre gemeinsame Rückzahlungsfähigkeit.
Auch der Score selbst wird transparenter. Der neue § 37a BDSG aus demselben Gesetz verbietet Auskunfteien ab dem 20. November 2026, für Scorewerte Name, Alter, Geschlecht, Anschrift, Kontobewegungen oder Daten aus sozialen Netzwerken zu nutzen. Auf Antrag müssen sie dir die verwendeten Daten und Kriterien, die Gewichtung der wichtigsten Kriterien, die Aussagekraft des Werts sowie die erstellten Scores und ihre Empfänger nennen. Zum bisherigen Recht hat der Bundesgerichtshof am 21. Oktober 2026 entschieden: Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO setzt voraus, dass der Score für einen konkreten Nachteil wie eine Kreditabsage maßgeblich war. Folgt eine Absage kurz auf eine Score-Übermittlung, wird das vermutet (Az. I ZR 227/25 u. a.).
Lehnt der Kreditgeber ab, muss er dir das unverzüglich mitteilen und dich gegebenenfalls an eine Schuldnerberatung verweisen. Beruht die Entscheidung auf einer automatisierten Auswertung, kannst du nach § 30 Abs. 6 BDSG verlangen, dass eine Person sie überprüft und dir die Logik erklärt. Was du nach einer Absage konkret tun kannst, steht im Ratgeber Kredit abgelehnt. Wie Auskunfteidaten dein Angebot beeinflussen, erklärt der Ratgeber Bonität.
Ab wann ist ein Kreditzins Wucher?
Ab dem 20. November 2026 steht die Wuchergrenze im Gesetz. Nach § 492 Abs. 9 BGB ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehen nichtig, wenn der vereinbarte effektive Jahreszins in einem auffälligen Missverhältnis zum marktüblichen steht. Das ist in der Regel der Fall, wenn er den marktüblichen Zins um 100 Prozent oder um 12 Prozentpunkte übersteigt. Damit schreibt das Gesetz die Linie fest, die der Bundesgerichtshof bisher für sittenwidrige Ratenkredite gezogen hat.
Es reicht, wenn eine der beiden Schwellen überschritten ist. Bei niedrigen Marktzinsen greift deshalb zuerst die Verdopplung, ab einem Marktzins von 12 Prozent der Aufschlag von 12 Punkten:
| Marktüblicher Zins | Grenze | Es greift |
|---|---|---|
| 5 % | 10 % | Verdopplung |
| 8 % | 16 % | Verdopplung |
| 12 % | 24 % | beide gleich |
| 15 % | 27 % | +12 Punkte |
Ist der Vertrag nichtig, sind auch die dazugehörigen Sicherheiten unwirksam. Wie das ausgezahlte Geld dann zurückzuzahlen ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Hier lohnt eine Beratung bei der Verbraucherzentrale. Für den Vergleich normaler Angebote zählt weiter der Effektivzins, nicht der Sollzins.
Wie lange kannst du einen neuen Kredit widerrufen?
Die Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen, endet bei neuen Verträgen aber in jedem Fall nach 12 Monaten und 14 Tagen, sofern du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurdest (§ 356b Abs. 2 BGB). Bisher konnte die Frist bei einem Ratenkredit mit fehlenden Pflichtangaben unbegrenzt offen bleiben. Dieses „ewige Widerrufsrecht“ gibt es für Verträge ab dem 20. November 2026 nur noch bei fehlender oder falscher Belehrung.
Die Frist beginnt erst, wenn du eine Abschrift des Vertrags erhalten hast. Widerrufen kannst du nach deiner Wahl auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, also etwa per E-Mail. Finanzierst du einen Kauf, bei dem der Händler ein Rückgaberecht von mehr als 14 Tagen einräumt, verlängert sich die Widerrufsfrist des Kredits bis zum Ende dieser Rückgabefrist (§ 358 Abs. 2a BGB). Alle Details zu Fristbeginn und Form stehen im Ratgeber Kredit widerrufen.
Auch der Abschluss selbst ändert sich. Für einen Ratenkredit genügt künftig die Textform, eine Unterschrift auf Papier ist nicht mehr nötig (§ 492 Abs. 1 BGB). Ein vorangekreuztes Kästchen gilt nicht als Zustimmung. Zahlt ein Kreditgeber Geld ohne deine Anforderung und ausdrückliche Zustimmung aus, hat er daraus keinen Anspruch gegen dich (§ 492 Abs. 8 BGB). Einen Kredit an den Kauf weiterer Produkte zu koppeln, ist nach § 492a BGB unzulässig.
Was ändert sich beim Dispo und bei Zahlungsproblemen?
Beim Dispokredit gelten die neuen Regeln auch für bestehende Verträge. Art. 229 § 71 Abs. 2 EGBGB wendet unter anderem §§ 504, 504a und 505 BGB in neuer Fassung ab dem 20. November 2026 auf unbefristete Altverträge an. Die Bank muss dich danach mindestens einmal im Monat über deinen Dispo informieren. Kündigt oder kürzt sie den Rahmen, muss sie dir das mindestens 30 Tage vorher mitteilen (§ 504 Abs. 2 BGB). Hast du den gekündigten Betrag genutzt, muss sie dir vor einer Zwangsvollstreckung anbieten, ihn ohne Zusatzkosten in zwölf gleichen Monatsraten zum Sollzins zurückzuzahlen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten mit einem Ratenkredit verpflichtet der neue § 497a BGB den Kreditgeber, dich an eine Schuldnerberatung zu verweisen. Vor einer Zwangsvollstreckung soll er, wo es angebracht ist, Nachsicht üben, etwa durch eine längere Laufzeit, einen Zahlungsaufschub oder einen Teilerlass. Einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme gibt dir das nicht, wohl aber ein Argument für das Gespräch mit der Bank. Ob ein Ratenkredit günstiger ist als der Dispo, zeigt der Rechner Kredit vs. Dispo.
Welche Regeln gelten künftig für Kreditwerbung?
Kreditwerbung muss ab dem 20. November 2026 einen klaren Warnhinweis tragen. Nummer 23e im Anhang des UWG verlangt die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige. Fehlt sie, ist die Werbung unlauter.
Ebenfalls unzulässig ist Werbung, die nahelegt, ein Kredit verbessere deine finanzielle Lage, ersetze Ersparnisse oder hebe den Lebensstandard. Verboten ist auch die Aussage, laufende Kredite oder Einträge in Datenbanken hätten wenig oder keinen Einfluss auf die Bewertung des Antrags. Versprechen wie „Kredit trotz Schufa“ sind damit ein deutliches Warnsignal. Die Preisangabenverordnung verlangt weiter Nettodarlehensbetrag, Sollzins und effektiven Jahreszins mit einem repräsentativen Beispiel, das mindestens zwei Drittel der Abschlüsse erreichen müssen (§ 17 PAngV).
Was solltest du vor dem 20. November tun?
Ein Kredit lohnt sich nicht deshalb mehr oder weniger, weil er vor oder nach dem Stichtag geschlossen wird. Entscheidend bleiben Effektivzins, Gesamtbetrag und eine Rate, die zu deinem Budget passt. Diese Punkte helfen bei der Einordnung:
- Vertragsdatum prüfen: Bei Abschluss vor dem 20.11.2026 gilt altes Recht, danach neues. Das betrifft vor allem Widerruf und Bonitätsprüfung.
- „Später bezahlen“ bewusst nutzen: Offene Beträge notieren und prüfen, ob ein Aufschub Gebühren oder Zinsen kostet.
- Zins einordnen: Liegt ein Angebot weit über dem Marktniveau, die Grenze aus § 492 Abs. 9 BGB im Blick behalten.
- Werbung lesen: Fehlt der Warnhinweis oder wird „ohne Schufa“ versprochen, ist Vorsicht angebracht.
- Dispo beobachten: Ab dem Stichtag muss die Bank monatlich informieren und eine Kündigung 30 Tage vorher ankündigen.
Die Kosten eines konkreten Angebots kannst du mit dem Kreditkosten-Rechner durchrechnen, Angebote vergleichst du im Kreditvergleich.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Kreditregeln?
Die meisten Änderungen gelten ab dem 20. November 2026 für Kreditverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139. Einzelne Vorschriften, etwa zur vorzeitigen Rückzahlung in § 500 BGB, gelten bereits seit dem 19. Mai 2026.
Gelten die neuen Regeln auch für meinen bestehenden Kredit?
Für Ratenkredite, die vor dem 20. November 2026 geschlossen wurden, gilt grundsätzlich das alte Recht (Art. 229 § 71 EGBGB). Bei unbefristeten Verträgen wie dem Dispokredit greifen einige neue Regeln auch für Altverträge, darunter die monatliche Information und die 30-Tage-Frist vor einer Kündigung des Rahmens.
Fällt „Später bezahlen“ unter die neuen Regeln?
Ja, wenn ein Unternehmer oder ein eingeschalteter Finanzierer dir einen Zahlungsaufschub gewährt und keine Ausnahme greift. Ausgenommen bleibt der kostenlose Rechnungskauf, bei dem der Händler selbst höchstens 50 Tage Zahlungsziel nach Lieferung gibt (§ 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BGB). Erfasste Angebote brauchen dann Bonitätsprüfung, vorvertragliche Informationen und ein Widerrufsrecht.
Ab welchem Zins ist ein Kredit ab 2026 Wucher?
Nach § 492 Abs. 9 BGB ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehen in der Regel nichtig, wenn sein effektiver Jahreszins den marktüblichen um 100 Prozent oder um 12 Prozentpunkte übersteigt. Bei einem marktüblichen Zins von 8 Prozent liegt die Grenze damit bei 16 Prozent, bei 15 Prozent Marktzins bei 27 Prozent.
Kann ich einen neuen Kredit noch nach Jahren widerrufen?
Bei Verträgen ab dem 20. November 2026 nur noch, wenn du nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest. Sonst erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356b Abs. 2 BGB), auch wenn andere Pflichtangaben fehlen.
Muss ich einen Kreditvertrag noch unterschreiben?
Nein. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen ab dem 20. November 2026 genügt die Textform nach § 492 Abs. 1 BGB, der Abschluss ist also per E-Mail oder online ohne Unterschrift möglich. Ein vorangekreuztes Kästchen reicht als Zustimmung aber nicht aus. Für Immobilienkredite bleibt die Schriftform vorgeschrieben.
Was muss die Schufa ab dem 20. November 2026 offenlegen?
Nach § 37a Abs. 4 BDSG müssen Auskunfteien wie die Schufa auf Antrag mitteilen, welche Daten und Kriterien sie für deinen Score verwendet haben, wie die wichtigsten Kriterien gewichtet sind, welche Aussagekraft der Wert hat und welche Scores sie an wen übermittelt haben. Name, Alter, Geschlecht, Anschrift, Kontobewegungen und Daten aus sozialen Netzwerken dürfen nicht in den Score einfließen.
Ausgewählte Quellen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetzgebungsverfahren Verbraucherkreditrichtlinie
- Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (EUR-Lex)
- Deutscher Bundestag: Gesetz zu Verbraucherkrediten beschlossen (17. April 2026)
- BaFin: Buy now, pay later – Jede(r) Siebte verliert schon mal den Überblick (2. Februar 2026)
- Gesetzestext mit Änderungen am BGB (Artikel 1, buzer.de)
- Änderungen am UWG mit Warnhinweis für Kreditwerbung (Artikel 6, buzer.de)
- Änderungen am BDSG mit neuem § 37a zum Scoring (Artikel 3, buzer.de)
- Legal Tribune Online: BGH zum Auskunftsanspruch beim Schufa-Score (21.10.2026)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Er ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale. Angaben ohne Gewähr, Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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