Kreditvergleich

Umschuldungsangebote vergleichen

Erst Ablösebetrag und Restkosten ermitteln, dann neue Kreditangebote mit identischem Finanzierungsbetrag und gleicher Laufzeit vergleichen.

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Umschuldung vergleichen

VerwendungszweckUmschuldung

Die konkreten Konditionen hängen vom Angebot und deiner Bonität ab.

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Ermittle zuerst deinen exakten Ablösebetrag und die verbleibende Gesamtbelastung. Vergleiche dann neue Angebote mit identischem Finanzierungsbetrag.

01

Vor der Freigabe

Hole eine Ablösebescheinigung ein und prüfe, ob Gebühren oder Entschädigungen anfallen. Rechne diese Beträge in den neuen Kreditbedarf ein.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf häufige Fragen

Welche Kosten gehören in die Entscheidung über eine Umschuldung?
Vergleiche die noch ausstehenden Zahlungen des alten Kredits mit allen Zahlungen des neuen Kredits. Berücksichtige den aktuellen Ablösebetrag und gegebenenfalls anfallende Ablösekosten. Eine kleinere Monatsrate allein belegt keine Gesamtersparnis.
Sollte ich für eine Umschuldung zusätzliches Geld aufnehmen?
Ein zusätzlicher Betrag erhöht die neue Finanzierung und erschwert den Vergleich mit dem bisherigen Kredit. Berechne zunächst die reine Ablösung und danach den Mehrbedarf separat. So bleibt sichtbar, welcher Teil eine Ersparnis und welcher eine zusätzliche Belastung ist.
Lohnt sich eine Umschuldung bei meinem Zinssatz?
Das entscheidet die Differenz zwischen dem, was der alte Kredit noch kostet, und dem, was der neue insgesamt kostet — inklusive aller Einmalkosten. Faustregeln helfen hier wenig. Rechne beides im Umschuldungsrechner gegeneinander und setze die neue Laufzeit zuerst auf die alte Restlaufzeit, sonst vergleichst du zwei verschiedene Dinge.
Was brauche ich vom bisherigen Kreditgeber?
Zwei Zahlen, die nirgends im Vertrag stehen: den Ablösebetrag zu einem Stichtag und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Frag beides schriftlich an. Die Entschädigung ist bei Ratenkrediten auf ein Prozent des abgelösten Betrags begrenzt, bei kurzer Restlaufzeit auf ein halbes.

AUSGEWÄHLTE QUELLEN

Verbraucherzentrale: Kredite und DarlehenPreisangabenverordnung §§ 16–18Deutsche Bundesbank: Zinsen für Konsumentenkredite