Bestehende Kredite

Umschulden: Restkosten statt nur neue Rate vergleichen

Umschuldung prüfen: Restschuld, Ablösekosten und die verbleibenden Kosten des alten Kredits gegen die Gesamtbelastung des neuen stellen.

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Eine niedrigere Monatsrate kann durch eine längere Laufzeit teuer erkauft sein. Vergleiche die noch ausstehenden Kosten des alten Kredits mit allen Kosten des neuen Kredits.

01

Die richtige Vergleichsbasis

Benötigt werden aktuelle Restschuld, verbleibende Raten, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und sämtliche Kosten des neuen Darlehens.

  • Ablösebetrag zum Stichtag
  • Summe der alten Restzahlungen
  • Neue Rate und neue Laufzeit
  • Einmalige Ablöse- oder Vermittlungskosten
02

Liquidität und Kosten trennen

Eine niedrigere Rate kann kurzfristig helfen, obwohl die Finanzierung insgesamt teurer wird. Benenne dieses Ziel bewusst, bevor du entscheidest.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf häufige Fragen

Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Rechnerisch lohnt sie sich, wenn alle Kosten des neuen Kredits einschließlich Ablöse- und Nebenkosten unter den noch ausstehenden Kosten des alten Kredits liegen. Maßstab ist also die Differenz der Restkosten, nicht die Höhe der neuen Monatsrate. Eine längere neue Laufzeit kann die Rate senken und die Gesamtkosten trotzdem erhöhen.
Welche Angaben brauche ich für eine Umschuldung?
Erforderlich sind der tagesaktuelle Ablösebetrag des bestehenden Kredits, Zahl und Höhe der verbleibenden Raten sowie mögliche Gebühren oder eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Werte nennt der bisherige Kreditgeber in einer Ablösebescheinigung. Erst damit lässt sich ein neues Angebot belastbar gegenrechnen.
Kann ich mehrere Kredite zu einem zusammenfassen?
Mehrere laufende Finanzierungen lassen sich grundsätzlich in einem Darlehen bündeln. Das vereinfacht die Verwaltung und kann die monatliche Belastung verändern; entscheidend bleibt aber, ob die Summe aller Kosten danach niedriger ausfällt. Wird zusätzlich Geld für neue Wünsche mitfinanziert, ist es keine Umschuldung mehr, sondern eine Neuverschuldung.

AUSGEWÄHLTE QUELLEN

Verbraucherzentrale: Kredite und DarlehenPreisangabenverordnung §§ 16–18Deutsche Bundesbank: Zinsen für Konsumentenkredite