Zinsen verstehen

Effektivzins: die zentrale, aber nicht einzige Vergleichszahl

Sollzins, effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag unterscheiden – und wissen, welche Kosten die Preisangabenverordnung in die Berechnung einbezieht.

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Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens als jährlichen Prozentsatz aus. Vergleiche ihn nur bei gleichem Betrag und gleicher Laufzeit.

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Was die Verordnung hineinrechnet

Nach § 16 Abs. 3 PAngV gehören in die Gesamtkosten die vom Verbraucher zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag anfallen und dem Darlehensgeber bekannt sind. Die Vorschrift benennt drei davon ausdrücklich: Vermittlungskosten, die Kosten eines spezifischen Kontos samt Zahlungsmittel, wenn dessen Führung Voraussetzung für das Darlehen ist, und die Kosten einer Immobilienbewertung, soweit sie für die Vergabe erforderlich ist.

  • Zinsen
  • Kosten der Kreditvermittlung
  • Pflichtkonto und zugehöriges Zahlungsmittel
  • Erforderliche Immobilienbewertung
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Und was ausdrücklich draußen bleibt

§ 16 Abs. 4 PAngV zählt auf, was nicht in die Gesamtkosten einfließt. Zwei Punkte davon sind für den Vergleich entscheidend. Erstens die Kosten für Versicherungen und andere Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für die Vergabe überhaupt oder zu den vorgesehenen Bedingungen sind — eine freiwillige Restschuldversicherung steht damit außerhalb des Effektivzinses. Zweitens die Kosten, die bei Nichterfüllung deiner Verpflichtungen anfallen, also Mahn- und Verzugskosten. Hinzu kommen Notarkosten, Grundbuchgebühren und Kosten, die beim Kauf ohnehin anfallen würden. Der Effektivzins ist deshalb eine sehr gute Vergleichszahl für den Kredit selbst — aber nicht automatisch für alles, was in derselben Unterschriftenmappe liegt.

  • Freiwillige Versicherungen und Zusatzleistungen
  • Mahn- und Verzugskosten
  • Notarkosten und Grundbuchgebühren
  • Kosten, die auch beim Barkauf anfielen
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Die Annahme, auf der die Zahl beruht

Nach § 16 Abs. 2 PAngV wird bei der Berechnung unterstellt, dass der Vertrag für den vereinbarten Zeitraum gilt und dass beide Seiten ihren Verpflichtungen zu den vereinbarten Bedingungen und Terminen nachkommen. Der Effektivzins beschreibt also den planmäßigen Verlauf. Zahlst du vorzeitig zurück — wozu dich § 500 Abs. 2 BGB jederzeit berechtigt —, ermäßigen sich die Gesamtkosten nach § 501 Abs. 1 BGB um Zinsen und Kosten der verbleibenden Laufzeit, und der tatsächliche Verlauf weicht von der ausgewiesenen Zahl ab. Das ist kein Widerspruch, sondern der Unterschied zwischen einer normierten Vergleichskennzahl und deiner konkreten Rückzahlung.

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Warum der Gesamtbetrag dazugehört

Der Effektivzins ist eine auf ein Jahr bezogene Prozentzahl. Er sagt nichts darüber, wie viele Euro am Ende zurückgezahlt werden — zwei Angebote mit identischem Effektivzins ergeben bei unterschiedlicher Laufzeit sehr verschiedene Gesamtbeträge. Lies deshalb beide Zahlen zusammen und vergleiche Angebote nur bei gleichem Betrag und gleicher Laufzeit. Alles andere vergleicht zwei verschiedene Verträge und nicht zwei Preise.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf häufige Fragen

Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins gibt die Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an. Nach der Preisangabenverordnung fließen neben dem Sollzins auch bekannte, zwingend anfallende kreditbezogene Kosten in die Berechnung ein. Er ist damit die vorgeschriebene Kennzahl, um Angebote miteinander zu vergleichen.
Worin unterscheiden sich Sollzins und Effektivzins?
Der Sollzins ist der reine Zinssatz auf die jeweilige Restschuld. Der Effektivzins berücksichtigt zusätzlich Zahlungsrhythmus, Laufzeit und verpflichtende Nebenkosten und liegt deshalb in der Regel höher. Für den Vergleich von Angeboten ist der Effektivzins maßgeblich; der Sollzins allein genügt nicht.
Warum reicht der Effektivzins allein nicht aus?
Er ist eine auf ein Jahr bezogene Prozentzahl und sagt nichts darüber, wie viele Euro insgesamt zurückgezahlt werden. Zwei Angebote mit gleichem Effektivzins können bei unterschiedlicher Laufzeit sehr verschiedene Gesamtbeträge ergeben. Lies Effektivzins und Gesamtbetrag deshalb immer zusammen.
Ist eine Restschuldversicherung im Effektivzins enthalten?
Nur wenn sie Voraussetzung für die Kreditvergabe oder für die vorgesehenen Konditionen ist. Nach § 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV bleiben Kosten für Versicherungen und andere Zusatzleistungen, die keine solche Voraussetzung sind, ausdrücklich außerhalb der Gesamtkosten. Eine freiwillige Police erhöht damit deine tatsächliche Zahlung, ohne den ausgewiesenen Effektivzins zu verändern.

AUSGEWÄHLTE QUELLEN

Verbraucherzentrale: Kredite und DarlehenPreisangabenverordnung §§ 16–18Deutsche Bundesbank: Zinsen für KonsumentenkreditePreisangabenverordnung § 16