Zwei Regeln entscheiden hier fast alles: Der Versicherungsvertrag darf erst eine Woche nach dem Kreditvertrag zustande kommen, und eine freiwillige Police taucht im Effektivzins gar nicht auf.
Eine Woche Abstand — sonst nichtig
Nach § 7a Abs. 5 VVG darf ein Versicherer einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur schließen, wenn der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgegeben hat. Die Rechtsfolge steht direkt daneben: Verstößt der Versicherer dagegen, ist der Restschuldversicherungsvertrag nichtig. Wurden Kreditvertrag und Police also im selben Termin unterschrieben, lohnt ein genauer Blick auf beide Daten.
- ✓Frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag
- ✓Gilt für Allgemein-Verbraucherdarlehen
- ✓Bei Verstoß ist der Versicherungsvertrag nichtig
- ✓Beide Vertragsdaten vergleichen
Bei Gruppenverträgen bist du nicht rechtlos
Restschuldversicherungen laufen häufig als Gruppenversicherung, bei der die Bank Versicherungsnehmerin ist und du nur versicherte Person. Das klingt nach weniger Rechten, ist aber ausdrücklich geregelt. § 7a Abs. 5 VVG bestimmt, dass der Versicherungsnehmer eines Gruppenvertrags gegenüber der versicherten Person die Pflichten eines Versicherers hat — und dass die versicherte Person die Rechte eines Versicherungsnehmers hat, insbesondere das Widerrufsrecht.
Warum der Effektivzins die Police oft nicht enthält
Nach § 16 Abs. 3 PAngV gehören in den effektiven Jahreszins die Zinsen und alle sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zu entrichten und dem Darlehensgeber bekannt sind. Absatz 4 Nummer 2 nimmt davon ausdrücklich die Kosten für Versicherungen und andere Zusatzleistungen aus, die keine Voraussetzung für die Darlehensvergabe überhaupt oder zu den vorgesehenen Bedingungen sind. Eine freiwillige Restschuldversicherung liegt damit außerhalb des Effektivzinses. Das hat eine unangenehme Konsequenz für den Vergleich: Zwei Angebote mit identischem Effektivzins können sich in dem unterscheiden, was du tatsächlich zahlst — wenn bei einem davon eine Police obendrauf kommt. Vergleiche deshalb den Gesamtbetrag inklusive aller Zusatzprodukte, nicht nur die Prozentzahl.
- ✓Pflichtversicherung: im Effektivzins enthalten
- ✓Freiwillige Police: nicht enthalten
- ✓Prämie separat zum Gesamtbetrag addieren
- ✓Nach dem Preis ohne Police fragen
Die Fragen vor der Unterschrift
Eine Restschuldversicherung kann sinnvoll sein, wenn ein Einkommensausfall den Kredit ernsthaft gefährden würde und kein anderer Schutz besteht. Sie ist aber ein eigenes Produkt mit eigenen Bedingungen — und mit Ausschlüssen, die genau dann greifen können, wenn es darauf ankommt. Prüfe deshalb vor allem, welche Ereignisse überhaupt versichert sind, welche Wartezeiten und Gesundheitsfragen gelten, wie mit Vorerkrankungen umgegangen wird und was die Police über die Laufzeit insgesamt kostet. Und frage ausdrücklich nach dem Kreditangebot ohne Police.