Vier Rechte entscheiden darüber, was ein Kredit am Ende wirklich kostet. Alle vier stehen im Gesetz, alle vier sind bezifferbar — und keines davon steht im Zinsvergleich.
Was hier steht
Dieser Bereich gibt die gesetzlichen Ansprüche aus dem Verbraucherdarlehensrecht wieder und nennt zu jeder Aussage die Norm. Wir zitieren das Gesetz, statt es zusammenzufassen, damit du die Angabe selbst nachlesen kannst. Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streit mit einem Kreditgeber sind eine Verbraucherzentrale oder eine anwaltliche Beratung der richtige Weg.
- ✓Widerruf: 14 Tage — und der Beginn ist der Knackpunkt
- ✓Vorzeitige Rückzahlung: jederzeit, ganz oder teilweise
- ✓Vorfälligkeitsentschädigung: bei 1 Prozent gedeckelt
- ✓Werbezins: mindestens zwei Drittel müssen ihn erreichen
Warum die Reihenfolge zählt
Die Rechte greifen in unterschiedlichen Momenten. Vor dem Abschluss hilft dir die Zwei-Drittel-Regel, ein Werbeversprechen einzuordnen. Direkt nach dem Abschluss zählt der Widerruf. Und während der Laufzeit entscheidet die vorzeitige Rückzahlung darüber, ob eine Umschuldung oder eine Sondertilgung sich lohnt. Wer alle vier kennt, rechnet anders — denn die Gesamtkosten eines Kredits stehen nicht fest, sobald man ihn jederzeit vorzeitig ablösen darf.