Deine Rechte

Kredit vorzeitig zurückzahlen

Ein Ratenkredit darf jederzeit ganz oder teilweise abgelöst werden – und die Zinsen und Kosten für die verbleibende Laufzeit entfallen dabei.

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Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen kannst du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Gesamtkosten ermäßigen sich dabei um die Zinsen und Kosten, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen.

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Das Recht selbst

§ 500 Abs. 2 Satz 1 BGB gibt dir das Recht, deine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen. Du brauchst dafür keinen Grund und keine Zustimmung des Kreditgebers. Die Ausnahme betrifft das Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz: Dort ist die vorzeitige Erfüllung im Zeitraum der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse möglich. Für den klassischen Ratenkredit gilt diese Einschränkung nicht.

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Die Kosten sinken anteilig mit

Nach § 501 Abs. 1 BGB ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit. Der Kredit wird durch die vorzeitige Ablösung also tatsächlich billiger, nicht nur kürzer. Das ist der Grund, warum die Gesamtkosten aus einem Angebot keine feste Größe sind. Wer damit rechnet, in zwei Jahren eine größere Summe zur Verfügung zu haben, sollte nicht nur über die volle Laufzeit vergleichen, sondern auch über die Laufzeit, die er tatsächlich plant.

  • Jederzeit, ganz oder teilweise
  • Kein Grund und keine Zustimmung nötig
  • Zinsen und Kosten der Restlaufzeit entfallen
  • Ausnahme: Immobiliardarlehen in der Zinsbindung
03

Was dagegen zu rechnen ist

Die Ablösung kann den Kreditgeber zu einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigen, wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldest. Diese Entschädigung ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehen aber gesetzlich gedeckelt: auf 1 Prozent des zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr auf 0,5 Prozent. Rechne deshalb beides gegeneinander: die eingesparten Zinsen der Restlaufzeit gegen die gedeckelte Entschädigung. Weil die Entschädigung die Sollzinsen dieses Zeitraums ohnehin nicht übersteigen darf, bleibt in der Regel ein Vorteil.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf häufige Fragen

Darf ich meinen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja. § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB erlaubt bei einem Verbraucherdarlehensvertrag die jederzeitige vorzeitige Erfüllung, ganz oder teilweise, ohne Grund und ohne Zustimmung des Kreditgebers. Nur beim Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz ist das während der Zinsbindung an ein berechtigtes Interesse geknüpft.
Spare ich durch eine vorzeitige Rückzahlung wirklich Geld?
Nach § 501 Abs. 1 BGB ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und Kosten, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen. Dem gegenüber kann eine Vorfälligkeitsentschädigung stehen, die bei Allgemein-Verbraucherdarlehen auf 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrags begrenzt ist. Die Differenz entscheidet.
Kann ich auch nur einen Teil des Kredits ablösen?
Ja, § 500 Abs. 2 BGB nennt ausdrücklich die teilweise vorzeitige Erfüllung. Die Kostenermäßigung nach § 501 BGB greift entsprechend, soweit du vorzeitig erfüllst.

AUSGEWÄHLTE QUELLEN

Bürgerliches Gesetzbuch § 500Bürgerliches Gesetzbuch § 501