Die Laufzeit ist die einzige Stellschraube, die du wirklich frei wählst. Sie tauscht Monatsrate gegen Gesamtkosten — und die richtige Antwort hängt nicht am Zinssatz, sondern an deinem schlechtesten Monat.
Was die Laufzeit tatsächlich tauscht
Bei gleichem Betrag und gleichem Zins gilt: Je länger die Laufzeit, desto niedriger die Rate und desto höher der Gesamtbetrag. Das ist keine Meinung, sondern die Annuitätenformel — du zahlst länger Zinsen auf eine Restschuld, die langsamer sinkt. Wichtig ist die Form dieser Kurve. Von einer sehr kurzen auf eine mittlere Laufzeit sinkt die Rate stark; von einer langen auf eine noch längere kaum noch, während die Zinskosten weiter steigen. Genau dieses abnehmende Verhältnis kannst du im Kreditkostenrechner sichtbar machen, indem du dieselbe Summe mit mehreren Laufzeiten durchrechnest.
Die Grenze liegt beim schlechtesten Monat
Die verbreitete Empfehlung „so kurz wie möglich" ist arithmetisch richtig und praktisch gefährlich. Eine hohe Rate ist nur dann die günstigere Wahl, wenn du sie auch in dem Monat zahlen kannst, in dem die Nebenkostenabrechnung, die Autoreparatur und der Zahnarzt zusammenfallen. Eine gerissene Rate kostet Mahngebühren, Verzugszinsen und im Zweifel den Eintrag bei einer Auskunftei — das ist teurer als jeder Zinsvorteil einer kurzen Laufzeit. Nimm deshalb die Rate aus dem Budgetrechner nach Abzug der Sicherheitsreserve als Obergrenze, nicht den Überschuss davor.
- ✓Rate gegen den schlechtesten Monat prüfen, nicht den Durchschnitt
- ✓Sicherheitsreserve bleibt außen vor
- ✓Unregelmäßige Kosten anteilig einrechnen
- ✓Lieber etwas länger als knapp kalkuliert
Der Ausweg, den das Gesetz dir offenhält
Diese Entscheidung ist weniger endgültig, als sie wirkt. Nach § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB kannst du ein Allgemein-Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen, und nach § 501 Abs. 1 BGB ermäßigen sich die Gesamtkosten dann um die Zinsen und Kosten der verbleibenden Laufzeit. Das erlaubt eine ruhige Strategie: eine Laufzeit wählen, deren Rate auch in einem schlechten Monat sicher trägt, und in guten Monaten sondertilgen. Die dabei mögliche Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehen auf 1 Prozent des zurückgezahlten Betrags gedeckelt — 0,5 Prozent bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit — und nie höher als die Sollzinsen dieses Zeitraums.
Die Laufzeit und der Zweck sollten zusammenpassen
Eine Faustregel, die ohne Rechnung auskommt: Die Finanzierung sollte nicht deutlich länger laufen als das, was sie finanziert. Eine Waschmaschine über sieben Jahre abzuzahlen bedeutet, für etwas zu zahlen, das womöglich schon ersetzt wurde. Bei einer Umschuldung gilt derselbe Gedanke in einer anderen Form: Wer die Rate senkt, indem er die Laufzeit verlängert, hat sich nicht entschuldet, sondern die Last verschoben. Setze im Umschuldungsrechner deshalb zuerst die neue Laufzeit gleich der alten Restlaufzeit und sieh, was der Zins allein bringt.