Wenn es nicht klappt

Kredit abgelehnt: was jetzt sinnvoll ist

Eine Absage ist kein Zufall, sondern eine gesetzliche Pflicht des Kreditgebers. Was dahintersteckt und welche Schritte jetzt wirklich helfen.

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Kreditgeber müssen die Kreditwürdigkeit prüfen und dürfen bei erheblichen Zweifeln nicht abschließen. Eine Absage ist deshalb zuerst eine Information über die Datenlage — und die kannst du prüfen.

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Die Absage ist eine gesetzliche Pflicht

Nach § 505a Abs. 1 BGB muss der Darlehensgeber vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit prüfen. Er darf den Vertrag bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen nur schließen, wenn aus dieser Prüfung hervorgeht, dass keine erheblichen Zweifel an der vertragsgemäßen Rückzahlung bestehen. Eine Absage bedeutet also nicht, dass jemand dich für unzuverlässig hält, sondern dass die vorliegenden Daten diese Schwelle nicht erreicht haben. Das ist ein wichtiger Unterschied — denn Daten kann man prüfen und korrigieren.

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Zuerst die eigene Datenlage ansehen

Bevor du weitere Anträge stellst, hole dir die Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten. Nach Art. 15 DSGVO hast du gegenüber jeder Auskunftei ein Recht auf Auskunft, und eine Kopie der Daten ist unentgeltlich bereitzustellen. Veraltete, doppelte oder schlicht falsche Einträge kommen vor und lassen sich dort berichtigen oder löschen lassen. Achte außerdem darauf, ob eine Konditionsanfrage oder eine Kreditanfrage gestellt wurde: Nur die zweite wird bei Auskunfteien als Antrag vermerkt.

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO einholen
  • Falsche und veraltete Einträge korrigieren lassen
  • Konditionsanfrage statt Kreditanfrage stellen
  • Nicht in kurzer Folge mehrfach beantragen
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Was am Antrag selbst geändert werden kann

Drei Stellschrauben wirken unmittelbar auf die Prüfung: ein niedrigerer Kreditbetrag, eine längere Laufzeit mit entsprechend niedrigerer Rate und das Ablösen einer bestehenden kleinen Verbindlichkeit, die monatlich mitgerechnet wird. Eine zweite kreditnehmende Person kann die Bewertung ebenfalls verändern — allerdings haftet sie dann in vollem Umfang mit. Das ist eine Entscheidung mit erheblichen Folgen für beide und keine Formalie, die man nebenbei mitunterschreibt.

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Und wenn eine Zusage trotzdem falsch war

Der umgekehrte Fall ist ebenfalls geregelt. Verstößt ein Darlehensgeber gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung, ermäßigt sich nach § 505d Abs. 1 BGB der vereinbarte Sollzins auf einen im Gesetz näher bestimmten marktüblichen Zinssatz. Der Darlehensnehmer kann den Vertrag zudem jederzeit fristlos kündigen, und ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung besteht dann nicht. Das zeigt, wie ernst das Gesetz die Prüfpflicht nimmt — und ist ein Grund mehr, eine Absage nicht als Bewertung deiner Person zu lesen. Wenn mehrere Verbindlichkeiten gleichzeitig drücken, ist die richtige nächste Adresse ohnehin keine weitere Anfrage, sondern eine kostenlose Schuldnerberatung.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf häufige Fragen

Warum wurde mein Kredit abgelehnt?
Kreditgeber sind nach § 505a Abs. 1 BGB verpflichtet, vor Abschluss die Kreditwürdigkeit zu prüfen, und dürfen bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen nur abschließen, wenn keine erheblichen Zweifel an der vertragsgemäßen Rückzahlung bestehen. Eine Absage sagt damit etwas über die geprüfte Datenlage aus — Einkommen, laufende Verpflichtungen und Auskunfteidaten — und nicht über dich persönlich.
Was kann ich nach einer Kreditabsage tun?
Hole zuerst nach Art. 15 DSGVO die Auskunft bei den Auskunfteien ein und lass falsche oder veraltete Einträge berichtigen. Danach helfen ein niedrigerer Betrag, eine längere Laufzeit oder das Ablösen einer kleinen laufenden Verbindlichkeit. Stelle künftige Anfragen als Konditionsanfrage und nicht in kurzer Folge als mehrere Kreditanfragen.
Schadet eine Ablehnung meinem Score?
Vermerkt wird bei Auskunfteien in der Regel die Kreditanfrage, nicht deren Ergebnis. Problematisch sind deshalb vor allem mehrere Kreditanfragen in kurzer Folge. Eine Konditionsanfrage ist so ausgestaltet, dass sie den Score nicht beeinflusst — kläre vor dem Absenden ausdrücklich, welche Anfrageart gestellt wird.

AUSGEWÄHLTE QUELLEN

Bürgerliches Gesetzbuch § 505aBürgerliches Gesetzbuch § 505dVerbraucherzentrale: Kredite und Darlehen