Persönliche Konditionen

Bonität: warum Werbezins und persönlicher Zins auseinanderliegen

Warum beworbener Zins und persönliches Angebot auseinanderliegen – und wie du Konditionsanfrage und Kreditanfrage sauber voneinander trennst.

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Die konkreten Konditionen hängen vom Angebot und deiner Bonität ab.

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Kreditgeber bewerten Rückzahlungswahrscheinlichkeit nach eigenen Verfahren. Einkommen, Verpflichtungen und externe Bonitätsinformationen können die Konditionen beeinflussen.

01

Nicht auf einen Beispielzins verlassen

Ein beworbener Zins gilt nicht automatisch für jede Person. Erst ein persönliches Angebot macht Rate und Gesamtbetrag belastbar.

02

Anfragen gezielt stellen

Kläre vorab, ob eine Konditionsanfrage oder Kreditanfrage gestellt wird und welche Auskunftei genutzt wird. Prüfe gespeicherte Daten bei konkreten Zweifeln direkt bei der Auskunftei.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf häufige Fragen

Warum bekomme ich nicht den beworbenen Zinssatz?
Beworbene Zinssätze sind in der Regel bonitätsabhängig und gelten nur für einen Teil der Antragstellenden. Kreditgeber bewerten Einkommen, bestehende Verpflichtungen, Beschäftigungssituation und Auskunfteidaten nach eigenen, nicht offengelegten Verfahren. Belastbar werden Effektivzins, Rate und Gesamtbetrag deshalb erst in einem persönlichen Angebot.
Was unterscheidet Konditionsanfrage und Kreditanfrage?
Eine Konditionsanfrage dient nur der unverbindlichen Ermittlung möglicher Konditionen und ist so ausgestaltet, dass sie den Score bei Auskunfteien nicht beeinflusst. Eine Kreditanfrage ist eine verbindliche Antragstellung und kann bei Auskunfteien vermerkt werden. Kläre vor dem Absenden ausdrücklich, welche Anfrageart gestellt wird.
Wie kann ich meine gespeicherten Bonitätsdaten einsehen?
Nach Art. 15 DSGVO hast du gegenüber Auskunfteien ein Recht auf Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten; eine Kopie ist unentgeltlich bereitzustellen. Die Anfrage richtest du direkt an die jeweilige Auskunftei. Falsche oder veraltete Einträge kannst du dort berichtigen oder löschen lassen.

AUSGEWÄHLTE QUELLEN

Verbraucherzentrale: Kredite und DarlehenPreisangabenverordnung §§ 16–18Deutsche Bundesbank: Zinsen für Konsumentenkredite