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Förderung im Land

Förderkredite in Rheinland-Pfalz: ISB

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt zwei Darlehen für private Haushalte: eines für die Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums mit Einkommensgrenze, eines ohne Einkommensgrenze für Neubau, Kauf und Modernisierung. Beide laufen über ein Online-Portal oder die Kommune, nicht als Zuschuss.

Stand: 27. September 2026 Lesezeit: 6 Min. Tim Jungeblut Redaktionelle Methodik
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Auf dieser Seite
  1. Die zwei Programme im Überblick
  2. Modernisierung selbst genutzten Wohnraums: das einkommensabhängige Darlehen
  3. Wohneigentum Universell: das Darlehen ohne Einkommensgrenze
  4. Verhältnis zu KfW und BAFA
  5. Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz
  6. Wann ein normaler Ratenkredit trotzdem sinnvoll ist

In Rheinland-Pfalz vergibt die ISB zwei Darlehen an private Haushalte: das einkommensabhängige Darlehen zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums und das Darlehen Wohneigentum Universell ohne Einkommensgrenze für Neubau, Kauf und Modernisierung. Beides sind Kredite mit vergünstigtem Zins, kein Zuschuss, und beide setzen voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Die zwei Programme im Überblick

Programm Zweck Art Antragsweg Quelle
Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (505) Barrierefreiheit, Energieeinsparung, regenerative Energien, einkommensabhängig Darlehen bis 100.000 € mit Tilgungszuschuss 5–25 % Stadt-/Kreisverwaltung isb.rlp.de
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (710) Neubau, Ankauf und Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilien, ohne Einkommensgrenze Nachrangdarlehen 25.000–100.000 € Online-Portal (Self-Service-Portal) isb.rlp.de

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums: das einkommensabhängige Darlehen

Dieses Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte, deren Einkommen die im Landeswohnraumförderungsgesetz festgelegte Grenze um höchstens 10 oder 60 Prozent übersteigt. Gefördert werden bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, Energieeinsparung, eine nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswerts und die Nutzung regenerativer Energien. Das Darlehen liegt bei maximal 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt, plus 5.000 Euro je weiteres Haushaltsmitglied, bei einem Zinssatz von 3,70 Prozent per anno mit 20-jähriger Festschreibung (Stand laut ISB; effektiver Jahreszins und aktuelle Konditionen siehe Förderbank). Je nach Einkommensgruppe und erreichtem Effizienzstandard kommt ein Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent hinzu. Der Antrag geht nicht online an die ISB, sondern an die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung, und der Maßnahmenbeginn darf laut Programmseite erst nach Erhalt der Förderzusage erfolgen.

Wohneigentum Universell: das Darlehen ohne Einkommensgrenze

Wer die Einkommensgrenzen des ersten Programms überschreitet oder unabhängig davon finanzieren will, kann das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell nutzen. Es deckt Neubau, Ankauf und Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilien gleichermaßen ab und verlangt keine Einkommensprüfung, dafür aber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten bei wenigstens einer antragstellenden Person und einen Eigenkapitalanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten. Das Darlehen liegt zwischen 25.000 und 100.000 Euro, der Zinssatz beträgt laut Richtlinie 4,90 Prozent per anno (Stand laut ISB; effektiver Jahreszins und aktuelle Konditionen siehe Förderbank) bei einem Tilgungssatz von 1,55 Prozent und 20 Jahren Zinsfestschreibung; hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr von 1 Prozent des Darlehensbetrags. Beantragt wird online über das Self-Service-Portal der ISB, auch hier vor Beginn des Vorhabens.

Verhältnis zu KfW und BAFA

Beide ISB-Darlehen lassen sich laut Bank grundsätzlich mit den bundesweiten KfW- und BAFA-Programmen für energetische Sanierung oder Heizungstausch kombinieren. Die konkrete Kombinierbarkeit im Einzelfall, etwa bei parallelen Förderhöchstgrenzen, klärt die ISB oder die zuständige Verwaltung vor Antragstellung – eine pauschale Aussage lässt sich dazu nicht seriös treffen.

Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet an mehr als 70 Standorten im Land Energieberatung an, auch für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten. Wer bereits Fragen zu bestehenden Krediten oder Schulden hat, findet über die Beratung zu Kredit, Schulden und Insolvenz derselben Verbraucherzentrale Unterstützung, bevor eine zusätzliche Finanzierung aufgenommen wird.

Wann ein normaler Ratenkredit trotzdem sinnvoll ist

Für kleinere Beträge unterhalb der Mindestdarlehenshöhe von 25.000 Euro, bei Eile oder wenn das Vorhaben durch keines der beiden ISB-Programme abgedeckt ist, bleibt ein freier Ratenkredit für die Renovierung die praktikablere Lösung. Wichtiger als der beworbene Zins ist dabei der Effektivzins und der Gesamtbetrag über die volle Laufzeit, den du unabhängig von jedem Förderprogramm vergleichen kannst.

Häufige Fragen

Welche Bank fördert Wohneigentum in Rheinland-Pfalz?

Zuständig ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Sie vergibt zwei unterschiedliche Darlehen für Privatpersonen: eines einkommensabhängig für Modernisierung, eines ohne Einkommensgrenze für Neubau, Kauf und Modernisierung zusammen.

Brauche ich für das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell Eigenkapital?

Ja, laut Programmseite ist ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten vorgesehen, außerdem muss mindestens eine antragstellende Person seit mindestens sechs Monaten unbefristet beschäftigt sein. Das Darlehen selbst deckt 25.000 bis 100.000 Euro ab.

Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Einkommensgrenze für Förderdarlehen?

Beim Darlehen zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums ja: Die Grenze darf um maximal 10 oder 60 Prozent überschritten werden, je nachdem sinkt der mögliche Tilgungszuschuss. Beim Darlehen Wohneigentum Universell gibt es dagegen keine Einkommensgrenze.

Kann ich mit der Sanierung schon beginnen, während der Antrag läuft?

Nein. Bei beiden ISB-Darlehen gilt: Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Ein vorzeitiger Start schließt die Förderfähigkeit für diese Maßnahme aus.

Ausgewählte Quellen

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