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Förderung im Land

Förderkredite in Niedersachsen: NBank-Programme für Wohneigentum

Wer in Niedersachsen Wohneigentum baut, kauft oder modernisiert, prüft zuerst die NBank – die Landesförderbank vergibt zunächst zinslose Darlehen und teils Zuschüsse über die örtliche Wohnraumförderstelle, nicht über die Hausbank.

Stand: 27. September 2026 Lesezeit: 6 Min. Tim Jungeblut Redaktionelle Methodik
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Auf dieser Seite
  1. Die beiden NBank-Programme im Überblick
  2. Wer die Programme nicht bekommt
  3. Was die Modernisierungsförderung konkret hergibt
  4. Abgrenzung zu KfW und BAFA
  5. Beratung vor Ort
  6. Wann ein normaler Ratenkredit die bessere Wahl ist

Die NBank in Hannover ist die Förderbank des Landes Niedersachsen. Für private Haushalte laufen aktuell im Kern zwei Programme: eines für Neubau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, eines für die barrierereduzierende oder klimagerechte Modernisierung einer bereits selbst bewohnten Immobilie. Beide sind Darlehen, die in den ersten Jahren zinslos sind, teils mit Zuschussanteil, und werden nicht über die Hausbank, sondern über die örtliche Wohnraumförderstelle beantragt.

Die beiden NBank-Programme im Überblick

Programm Zweck Art Antragsweg Quelle
Schaffung bzw. Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Neubau (inkl. Erstbezug) oder Kauf von Wohnraum zur Selbstnutzung Darlehen, laut NBank bis 90 % der Gesamtkosten, Einkommensgruppe A max. 180.000 €, Gruppen B+C max. 140.000 €, plus Erhöhung je Kind/Mensch mit Behinderung; zusätzlich Zuschuss von 10.000 € je Kind/Mensch mit Behinderung Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) NBank
Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Barrierereduzierende und/oder klimagerechte Modernisierung von Bestandsimmobilien Barrierereduzierend: bis 15.000 € Kosten reiner Zuschuss, darüber Darlehen plus Zuschuss nach Einkommensgruppe; klimagerecht: Darlehen bis 60 % (max. 60.000 €) plus Zuschuss nach erreichter Effizienzverbesserung Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) NBank

Bei beiden Programmen sind laut NBank die Zinsen für die ersten Jahre auf 0 Prozent festgelegt (Erwerb: Jahr 1 bis 20; barrierereduzierende Modernisierung: Jahr 1 bis 15; klimagerechte Modernisierung: Jahr 1 bis 20), danach wird marktüblich verzinst. Eigenmittel von in der Regel 10 Prozent der Gesamtkosten sind Voraussetzung, bei Haushalten mit mindestens zwei Kindern oder mit Menschen mit Behinderung sinkt die Quote laut NBank auf 7,5 Prozent. Stand der Angaben: NBank-Produktinformationen vom 1. Juli 2026 und 10. Juli 2026, Abruf September 2026.

Wer die Programme nicht bekommt

Die NBank schließt laut ihren Produktinformationen unter anderem Haushalte aus, die schon einmal Landesförderung für selbstgenutztes Eigentum erhalten haben, die über erhebliches Vermögen verfügen, oder deren vorhandene Immobilie vermietet, verpachtet oder leerstehend gehalten wird, während für ein zweites Objekt Förderung beantragt wird. Auch Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und Wohnraum, der offenkundig über den angemessenen Bedarf des Haushalts hinausgeht, sind ausgenommen. Wer eines dieser Kriterien erfüllt, kann sich die Antragstellung bei der Wohnraumförderstelle sparen und direkt mit der freien Finanzierung planen.

Was die Modernisierungsförderung konkret hergibt

Bei der barrierereduzierenden Modernisierung zahlt die NBank bis 15.000 Euro Gesamtkosten einen reinen Zuschuss von bis zu 40 Prozent, maximal 6.000 Euro (Einkommensgruppe A), oder 30 Prozent, maximal 4.500 Euro (Gruppen B und C). Ab 15.001 Euro kommt ein Darlehen hinzu, dessen Förderquote mit der Kostenhöhe und der Einkommensgruppe variiert. Bei der klimagerechten Modernisierung ist die Höhe des Zuschusses laut NBank an die Zahl der verbesserten Energieeffizienzklassen gekoppelt: Ab einer Verbesserung um zwei Klassen nach Gebäudeenergiegesetz beginnt die Förderung, mit mehr Klassen steigt sie. Ohne Nachweis einer Verbesserung um mindestens zwei Klassen per neuem Energiebedarfsausweis wird die klimagerechte Modernisierung laut Produktinformation nicht gefördert, ebenso wenig bei Gebäuden, die nach dem 7. Dezember 2004 fertiggestellt wurden. Eine ältere, eigenständige NBank-Produktinformation zur altersgerechten Modernisierung aus dem Jahr 2017 taucht in der aktuellen Programmliste der NBank nicht mehr auf; barrierereduzierende Maßnahmen fördert die NBank derzeit im Rahmen der Modernisierungsförderung.

Abgrenzung zu KfW und BAFA

Neben den Landesprogrammen bietet die KfW bundesweite Förderkredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren an, das BAFA fördert einzelne Maßnahmen wie den Heizungstausch. Ob sich Landesförderung und Bundesförderung kombinieren lassen, nennen die NBank-Produktinformationen nicht; kläre das vor Antragstellung bei der Wohnraumförderstelle. Die eigenen Programme für Erwerb und Modernisierung dürfen laut NBank nur kumuliert werden, soweit sie sich auf unterschiedliche, bestimmbare förderfähige Kosten beziehen.

Beratung vor Ort

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet unabhängige Energieberatung an, teils als Vor-Ort-Termin für maximal 40 Euro, für einkommensschwache Haushalte kostenfrei. Ergänzend berät die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) private Hauseigentümer zu energetischen Fragen rund ums eigene Haus. Beide Stellen ersetzen keine Finanzierungsberatung, helfen aber dabei, ein förderfähiges Vorhaben technisch sauber zu planen, bevor der Antrag bei der Wohnraumförderstelle gestellt wird.

Wann ein normaler Ratenkredit die bessere Wahl ist

Für kleinere Anschaffungen, die keine der beiden NBank-Kategorien treffen, oder wenn es schnell gehen muss und die Wartezeit bei der Wohnraumförderstelle nicht infrage kommt, kommt ein freier Ratenkredit infrage. Er ist oft schneller verfügbar, meist aber teurer als ein Förderdarlehen. Vergleiche deshalb nicht nur den Sollzins, sondern den Effektivzins und den Gesamtbetrag über die volle Laufzeit. Wer ohnehin eine Renovierung plant und dafür Budget und Kreditbetrag sauber trennen will, findet Hinweise dazu unter Renovierung finanzieren.

Häufige Fragen

Wer ist die Förderbank in Niedersachsen?

Die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) mit Sitz in Hannover bündelt die Wohnraumförderung des Landes. Anträge für private Haushalte laufen aber nicht direkt über die NBank, sondern über die Wohnraumförderstelle bei Landkreis, Stadt oder Gemeinde.

Bekomme ich das NBank-Darlehen auch über meine Hausbank?

Nein. Bei den beiden hier genannten Programmen reichst du den Antrag bei der für deinen Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle ein, nicht bei einer Bank. Die Hausbank kommt erst ins Spiel, wenn du den Rest der Finanzierung über einen klassischen Kredit deckst.

Kann ich NBank-Förderung und einen Ratenkredit kombinieren?

Ja, das ist der Regelfall: Die NBank-Darlehen decken selten die vollen Kosten, weil eigene Mittel und Kostengrenzen vorgeschrieben sind. Den nicht geförderten Rest finanzieren viele Haushalte über einen freien Ratenkredit oder eine Anschlussfinanzierung bei der Hausbank.

Was, wenn mein Vorhaben schon begonnen hat?

Dann sind beide NBank-Programme laut Produktinformation grundsätzlich ausgeschlossen, sobald die zuwendungsfähigen Kosten 100.000 Euro erreichen oder übersteigen. Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel schon der Abschluss eines Liefer-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrags – stelle den Antrag deshalb vor der Beauftragung.

Ausgewählte Quellen

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