Förderkredite in Hessen: WIBank
In Hessen vergibt die WIBank zinsgünstige Hessen-Darlehen für den Erstbau und -erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sowie einen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau. Beantragt wird nicht direkt bei der Bank, sondern über die Wohnungsbauförderstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung.
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Für private Haushalte in Hessen ist die WIBank die zuständige Förderbank. Sie vergibt das Hessen-Darlehen Neubau und das Hessen-Darlehen Bestandserwerb für die erstmalige Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie einen separaten Zuschuss für den behindertengerechten Umbau. Alle drei Programme laufen über die Wohnungsbauförderstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung, nicht über die Hausbank oder die WIBank direkt.
Die drei Programme im Überblick
| Programm | Zweck | Art | Antragsweg | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Hessen-Darlehen Neubau | Erstbau von selbstgenutztem Ein-/Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung | Darlehen bis 220.000 € | Wohnungsbauförderstelle | wibank.de |
| Hessen-Darlehen Bestandserwerb | Erwerb bestehenden Wohnraums zur Erstwohneigentumsbildung | Darlehen 30.000–200.000 € | Wohnungsbauförderstelle | wibank.de |
| Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum | Barrierefreier Umbau bei Behinderung/Pflegebedarf | Zuschuss bis 30.000 € je Wohneinheit | Wohnungsbauförderstelle | wibank.de |
Hessen-Darlehen: Neubau und Bestandserwerb im Vergleich
Beide Hessen-Darlehen richten sich an Haushalte, die erstmals Wohneigentum bilden, und sind an Einkommensgrenzen gebunden, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind – laut Programmseite liegt die Grenze für Einpersonenhaushalte bei rund 30.565 Euro Jahresnettoeinkommen. Die Konditionen sind bei beiden Varianten identisch: ein Sollzins von 1,60 Prozent per anno (Stand laut WIBank; effektiver Jahreszins und aktuelle Konditionen siehe Förderbank), 20 Jahre Zinsfestschreibung, mindestens 10 Prozent Eigenkapital. Beim Neubau ist die maximale Darlehenshöhe mit 220.000 Euro etwas höher als beim Bestandserwerb mit 200.000 Euro, jeweils begrenzt auf 50 Prozent der Gesamtkosten. Wichtig beim Bestandserwerb: Der notarielle Kaufvertrag darf vor der Bewilligung nicht rechtskräftig geschlossen sein, sonst entfällt die Förderfähigkeit. Zum 16. Juni 2026 hat die WIBank die Richtlinien angepasst, aktuell verweist die Bank zusätzlich auf verlängerte Bearbeitungszeiten.
Zuschuss für behindertengerechten Umbau
Anders als die beiden Hessen-Darlehen ist dieses Programm ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich nicht an die Wohneigentumsbildung, sondern an bereits vorhandenes, selbstgenutztes Wohneigentum. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung eine selbstständige Lebensführung ermöglichen – etwa der barrierefreie Umbau von Bad oder Küche, ein Treppenlift oder sonstige Anpassungen. Die Förderung ist gedeckelt und beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro je Wohneinheit. Auch hier gilt: Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt oder begonnen worden sein.
Was in Hessen fehlt: ein reines Modernisierungsdarlehen
Wer bereits Wohneigentum besitzt und es energetisch modernisieren will, ohne dass eine Behinderung im Haushalt vorliegt, findet auf den WIBank-Programmseiten kein eigenständiges Landesdarlehen dafür – das von der WIBank verwaltete Förderprogramm für energetische Modernisierung kommunaler Gebäude richtet sich ausdrücklich an Städte, Gemeinden und Landkreise, nicht an Privathaushalte, und wird hier deshalb bewusst nicht als Option für Privatpersonen aufgeführt. Für die energetische Sanierung des eigenen Zuhauses bleiben in diesem Fall die bundesweiten KfW- und BAFA-Programme die erste Anlaufstelle.
Verhältnis zu KfW und BAFA
Die bundesweiten Förderprogramme von KfW und BAFA für Effizienzhäuser, Einzelmaßnahmen und den Heizungstausch gelten unabhängig vom Wohnort und ergänzen die hessischen Landesprogramme, ersetzen sie aber nicht. Ob sich ein Hessen-Darlehen mit einem KfW-Kredit kombinieren lässt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor Antragstellung mit der Wohnungsbauförderstelle geklärt werden.
Anlaufstellen in Hessen
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige Energieberatung an mehr als 1.000 Standorten im Land an. Wer bereits Zahlungsschwierigkeiten mit Energiekosten hat, findet über die Energieschuldenberatung derselben Verbraucherzentrale gezielte Unterstützung, bevor eine zusätzliche Finanzierung aufgenommen wird.
Wann ein normaler Ratenkredit sinnvoller ist
Die Hessen-Darlehen sind an die Erstbildung von Wohneigentum gebunden und an Einkommensgrenzen geknüpft – für kleinere Modernisierungsvorhaben an bereits vorhandenem Eigentum, für Eile oder wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, bleibt ein freier Ratenkredit für die Renovierung die praktikablere Alternative. Entscheidend ist dabei nicht der Sollzins in der Werbung, sondern der Effektivzins und der Gesamtbetrag über die volle Laufzeit.
Häufige Fragen
Welche Förderbank ist in Hessen zuständig?
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt die landeseigenen Hessen-Darlehen für Wohneigentum sowie den Zuschuss für behindertengerechten Umbau. Anträge laufen nicht direkt bei der WIBank, sondern über die Wohnungsbauförderstelle der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.
Gibt es in Hessen ein Förderdarlehen für energetische Modernisierung ohne Wohneigentumsbildung?
Ein eigenständiges WIBank-Modernisierungsdarlehen für bereits vorhandenes Wohneigentum ohne Erstbildungscharakter war zum Redaktionsschluss auf den Programmseiten nicht zu finden. Für energetische Sanierung im Bestand bleiben die bundesweiten KfW- und BAFA-Programme die naheliegende Anlaufstelle.
Was fördert die WIBank beim behindertengerechten Umbau?
Der Zuschuss deckt bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit an selbstgenutztem Wohneigentum, wenn die bewohnende Person oder ein naher Angehöriger einen entsprechenden Unterstützungsbedarf hat. Die Förderung ist gedeckelt, etwa auf 5.500 Euro für Bad oder Küche und maximal 30.000 Euro Gesamtkosten je Wohneinheit.
Muss ich den Kaufvertrag vor der Bewilligung schon unterschrieben haben?
Nein, das ist beim Hessen-Darlehen Bestandserwerb sogar ausgeschlossen: Der Kaufvertrag darf vor der Bewilligung nicht rechtskräftig geschlossen sein, außer mit einem Rücktrittsvorbehalt für den Fall der Ablehnung. Wer schon unterschrieben hat, riskiert den Förderanspruch.
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