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Förderung im Land

Förderkredite in Bayern: BayernLabo

Der Freistaat Bayern fördert Eigenwohnraum über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) mit dem Zinsverbilligungsprogramm für Familien sowie mit einem separaten zinslosen Baudarlehen für die behindertengerechte Anpassung. Bewilligt wird über das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, nicht direkt bei der BayernLabo.

Stand: 26. September 2026 Lesezeit: 6 Min. Tim Jungeblut Redaktionelle Methodik
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Auf dieser Seite
  1. Die zwei Programme im Überblick
  2. Zinsverbilligungsprogramm: die Basisförderung für Familien
  3. Anpassungsförderung für Menschen mit Behinderung
  4. Verhältnis zu KfW und BAFA
  5. Anlaufstellen in Bayern
  6. Wann ein normaler Ratenkredit sinnvoller ist

In Bayern laufen die Förderprogramme für Wohneigentum über die BayernLabo, bewilligt werden sie aber vom Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Für Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen ist das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm die zentrale Anlaufstelle bei Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Für die behindertengerechte Anpassung von bereits vorhandenem Wohneigentum gibt es ein eigenes, zinsloses Baudarlehen.

Die zwei Programme im Überblick

Programm Zweck Art Antragsweg Quelle
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Neubau, Erwerb, Modernisierung/Instandsetzung von Eigenwohnraum, einkommensabhängig Zinsverbilligtes Darlehen plus 5.000 €/Kind Landratsamt/kreisfreie Stadt bayernportal.de
Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohneigentum Zinsloses Baudarlehen bis 10.000 € Landratsamt/kreisfreie Stadt bayernportal.de

Zinsverbilligungsprogramm: die Basisförderung für Familien

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die einen eigenen Haushalt führen und deren Einkommen die im Bayerischen Wohnungsförderungsgesetz festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen wurden zum September 2023 um rund 25 Prozent angehoben, wodurch laut Ministeriumsangabe etwa 60 Prozent der bayerischen Bevölkerung grundsätzlich Zugang haben. Gefördert werden Neubau oder Erwerb von Eigenheim oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung, beim Zweiterwerb auch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zinsverbilligung deckt bis zu ein Drittel der Gesamtkosten, dazu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 Euro pro Kind. Entscheidend: Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben laut Programmseite nicht begonnen werden. Bewilligt wird durch die Kreisverwaltungsbehörde, die Auszahlung läuft über die BayernLabo.

Anpassungsförderung für Menschen mit Behinderung

Anders als das Zinsverbilligungsprogramm richtet sich dieses Darlehen nicht an die Neubildung von Wohneigentum, sondern an bauliche Anpassungen an bereits vorhandenem Eigentum: ein barrierefreies Bad, ein Treppenlift oder eine Rollstuhlrampe. Voraussetzung ist ein Nachweis der Behinderung – entweder ein Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest – sowie die Einhaltung der geltenden Einkommensgrenzen. Das Baudarlehen ist mit bis zu 10.000 Euro gedeckelt und laut Programmseite leistungsfrei, also zinslos. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht ausdrücklich nicht, die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der baulichen Maßnahme gestellt werden.

Verhältnis zu KfW und BAFA

Für Vorhaben, die über die bayerischen Landesprogramme hinausgehen, etwa den klimafreundlichen Neubau oder umfassende energetische Sanierungen, verweist das bayerische Bauministerium selbst auf die bundesweiten KfW-Programme als Ergänzungsbausteine. Ob und wie sich diese im Einzelfall mit dem Zinsverbilligungsprogramm kombinieren lassen, klärt die Kreisverwaltungsbehörde vor Antragstellung.

Anlaufstellen in Bayern

Die Verbraucherzentrale Bayern berät an 16 Beratungsstellen und zahlreichen Energieberatungs-Stützpunkten im Freistaat. Wer bereits Fragen zu laufenden Krediten oder Schulden hat, findet über die Beratung zu Kredit, Schulden und Insolvenz derselben Verbraucherzentrale Unterstützung, bevor eine zusätzliche Finanzierung aufgenommen wird.

Wann ein normaler Ratenkredit sinnvoller ist

Wer die Einkommensgrenzen des Zinsverbilligungsprogramms überschreitet oder eine Maßnahme plant, die durch keines der beiden Programme abgedeckt ist – etwa eine Modernisierung ohne Zweiterwerb und ohne Behinderung im Haushalt –, kommt in Bayern kaum an einem freien Ratenkredit für die Renovierung vorbei. Wichtiger als der Werbezins ist dabei der Effektivzins und der Gesamtbetrag über die gesamte Laufzeit.

Häufige Fragen

Welche Bank ist in Bayern für Förderkredite bei Wohneigentum zuständig?

Zuständig ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Sie wickelt die Auszahlung ab, die Bewilligung erfolgt aber über das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt als Kreisverwaltungsbehörde.

Wer bekommt das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm?

Anspruch haben Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen, das die Grenzen nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG nicht überschreitet. Diese Grenzen wurden zum September 2023 um rund 25 Prozent angehoben, wodurch laut Ministerium etwa 60 Prozent der bayerischen Haushalte grundsätzlich infrage kommen.

Gibt es in Bayern einen Zuschuss für barrierefreien Umbau?

Es handelt sich nicht um einen Zuschuss, sondern um ein zinsloses Baudarlehen bis 10.000 Euro für Eigentümer mit Behinderung, die ihr vorhandenes Wohneigentum barrierefrei anpassen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht laut Programmseite nicht.

Kann ich mit dem Bauvorhaben beginnen, während der Förderantrag läuft?

Nein. Beim Zinsverbilligungsprogramm gilt ausdrücklich: Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Ein vorzeitiger Start gefährdet den gesamten Förderanspruch.

Ausgewählte Quellen

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