Förderkredite in Mecklenburg-Vorpommern: LFI-Darlehen mit Teilerlass
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vergibt für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum ein zinsloses Darlehen mit 25 Prozent Teilerlass. Für die energetische Vollsanierung gilt seit Ende 2023 ein Antragsstopp, den viele Vergleichsseiten nicht erwähnen.
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Für private Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern führt der Weg zur Landesförderung über das LFI M-V in Schwerin. Zwei Programme sind für selbstgenutztes Wohneigentum relevant: ein zinsloses Modernisierungsdarlehen mit Teilerlass und ein Zuschuss für barrierearmes Wohnen. Für Neubau oder Kauf gibt es dagegen kein vergleichbares eigenständiges Förderdarlehen des Landes.
Die beiden LFI-Programme im Überblick
| Programm | Zweck | Art | Antragsweg | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Modernisierung (Darlehen) nach der Modernisierungsrichtlinie | Bauliche Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum, u. a. Barrierefreiheit, Aufzüge, Einbruchschutz, E-Mobilitäts-Infrastruktur | Zinsloses Darlehen bis 155.630 € je Wohneinheit, mit 25 % Teilerlass nach Fertigstellung | Schriftlich direkt beim LFI M-V, vor Maßnahmenbeginn | LFI M-V |
| Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand (Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen) | Einzelne barrierereduzierende Maßnahmen in selbstgenutztem oder gemietetem Wohnraum | Nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 30 % der Kosten, max. 15.000 € je Wohneinheit | Schriftlich direkt beim LFI M-V, vor Vorhabenbeginn | LFI M-V |
Beim Modernisierungsdarlehen bleibt das Darlehen laut LFI bis zur vollständigen Tilgung zinsfrei; nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises erlässt das Land 25 Prozent des ausgezahlten Betrags. Ausgezahlt wird in zwei Raten zu je 50 Prozent – die erste, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist, die zweite nach Fertigstellung. Bei Selbstnutzung ist eine Nutzungsbindung von in der Regel 15 Jahren einzuhalten. Beim Barriere-Zuschuss fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent der bewilligten Zuwendung an, mindestens 30 Euro; einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es laut LFI nicht, sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Stand der Angaben: LFI-Merkblatt vom 5. Juni 2026, Abruf September 2026.
Was seit Ende 2023 nicht mehr geht
Ein Detail, das in vielen Vergleichsportalen fehlt: Für die energetische Modernisierung zum Effizienzhausstandard 85 oder besser gilt laut LFI-Förderfinder seit einem Runderlass vom 18. Dezember 2023 ein Antragsannahmestopp. Wer eine reine Komplettsanierung auf diesen Energiestandard plant, kann sich also nicht mehr auf diesen Teil der Modernisierungsrichtlinie stützen und sollte stattdessen die bundesweite KfW-Förderung für effiziente Gebäude prüfen. Andere Maßnahmen der Richtlinie – etwa Barrierefreiheit, Aufzüge oder Einbruchschutz – sind von diesem Stopp nach den verfügbaren Angaben nicht betroffen.
Warum es keine eigene Neubauförderung gibt
Wer in Mecklenburg-Vorpommern bauen oder eine Bestandsimmobilie kaufen will, findet beim LFI kein eigenständiges Förderdarlehen dafür: Das Programm Wohnungsbau Sozial fördert die Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen und richtet sich an Wohnungsunternehmen und Investoren, nicht an private Käuferinnen und Käufer eines Eigenheims. Für den Neubau- oder Erwerbsfall bleibt in diesem Land also vor allem die bundesweite KfW-Förderung sowie die freie Baufinanzierung über die Hausbank.
Kombination mit Bundesförderung
Das LFI erlaubt grundsätzlich die Kombination der Landesförderung mit KfW- und BAFA-Zuschüssen; wie hoch die Gesamtförderung ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor der Antragstellung direkt beim LFI geklärt werden, statt sich auf pauschale Prozentangaben aus Dritt-Ratgebern zu verlassen.
Beratung vor Ort
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bietet in mehreren Städten kostenlose Energieberatung an, unter anderem in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund, und hilft dabei, eine Modernisierung technisch sauber zu planen, bevor der Antrag beim LFI gestellt wird.
Wann ein Ratenkredit die praktikablere Lösung ist
Für kleinere Vorhaben, die die Förderschwellen nicht erreichen, oder wenn die Bearbeitungszeit beim LFI nicht zum Zeitplan passt, kommt ein freier Ratenkredit infrage. Ein Ratenkredit ist oft schneller verfügbar, meist aber teurer als ein Förderdarlehen; vergleiche die Gesamtkosten, und achte dabei auf den Effektivzins und nicht nur die Rate, und trenne bei einer Renovierung Projektbudget und Kreditbetrag, damit die Reserve für Unvorhergesehenes nicht mitfinanziert wird.
Häufige Fragen
Wer ist die Förderbank in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) in Schwerin, organisatorisch bei der NordLB angesiedelt, vergibt die Landesförderung für Wohneigentum. Anträge reichst du schriftlich direkt beim LFI ein, nicht über die Hausbank.
Was bedeutet der 25-Prozent-Teilerlass beim Modernisierungsdarlehen?
Das Darlehen ist laut LFI bis zur vollständigen Tilgung zinsfrei. Nach Fertigstellung der Maßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises erlässt das Land zusätzlich 25 Prozent des ausgezahlten Darlehensbetrags – du zahlst diesen Teil also gar nicht zurück.
Kann ich mit dem Darlehen auch eine energetische Komplettsanierung fördern lassen?
Für die energetische Modernisierung zum Effizienzhausstandard 85 oder besser gilt laut LFI-Förderfinder seit einem Runderlass vom 18. Dezember 2023 ein Antragsannahmestopp. Andere Modernisierungsmaßnahmen aus der Richtlinie sind davon nicht betroffen – kläre den aktuellen Stand vor der Planung direkt beim LFI.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch eine Förderung für den Neubau oder Kauf von Wohneigentum?
Ein eigenständiges LFI-Förderdarlehen für den Neubau oder Ersterwerb durch selbstnutzende Privatpersonen ist nach aktuellem Stand nicht ersichtlich. Das Programm Wohnungsbau Sozial richtet sich an die Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen und damit an Investoren, nicht an private Eigenheimkäufer.
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